Gießener Anzeiger 17.08.2011 / Reinl weist Vorwurf der „Trickserei“ zurück - Korrektheit der Zahlen angezweifelt

(vb). Zum 1. Oktober sollen in Buseck die Friedhofsgebühren steigen. Moderat ist die Kostensteigerung beim Sargwahlgrab mit sechs Prozent. Doch schon das Sargreihengrab (plus 35 Prozent), das Urnenwahlgrab (plus 48 Prozent) und das Urnenreihengrab (plus 53 Prozent, jeweils inklusive Grabumrandung) werden deutlich teurer. Daran entzündete sich auch die Kritik der beiden CDU-Vertreter im Haupt- und Finanzausschuss am Montagabend, die abschließend gemeinsam mit einem FW-Mitglied gegen die Vorlage stimmten. Es gab sechs Ja-Stimmen. Zuvor war ein Antrag der CDU abgelehnt worden, die Vorlage solle neu kalkuliert und sobald wie möglich erneut vorgelegt werden.

Die massivste Kritik kam gleich zu Beginn von Heinz Seibert (CDU), der die Gebührenordnung als Versuch wertete, zu „verschleiern“, dass manche Positionen um „350 bis 400 Prozent“ angehoben würden. Zudem werde die Grabumrandung aus dem Komplettpreis herausgenommen, sodass die Bürger sie noch zusätzlich bezahlen müssten. „Es ist eine Frechheit, das der Gemeindevertretung zuzumuten“, beklagte Seibert. Er fragte, ob diese Gebührensteigerungen so notwendig seien oder ob diese auf mehrere Jahre verteilt werden könnten. „Ich verwahre mich gegen den Vorwurf der Trickserei. Das ist das Allerletzte und eine bodenlose Frechheit, der Verwaltung, mir und dem Gemeindevorstand sowas vorzuwerfen“, reagierte Bürgermeister Erhard Reinl ungehalten.

Oliver Steinbach (CDU) verwies auf die angepeilte Kostendeckung von 70 Prozent. Das Gutachten als Basis der neuen Gebührenordnung stamme von 2009 und arbeite mit Zahlen von 2007. Er fragte, ob die Zahlen dem aktuellen Stand angepasst worden seien. Ute Benner vom Ordnungsamt verneinte dies und berichtete, dass die Neuberechnung der Friedhofsgebühren bereits Anfang 2010 fertig gewesen sei. Steinbach stellte daraufhin in den Raum, ob man bis nach der Kommunalwahl mit der Erhöhung gewartet habe. Christoph Saal (SPD) verwies angesichts eines anstehenden Beschlusses, die Stundensätze der Gemeindemitarbeiter anzuheben, darauf, dass der Deckungsgrad wohl unter 70 Prozent sinken werde. Dominik Panz (CDU) erinnerte daran, dass der 70-prozentige Deckungsgrad von der Kommunalaufsicht gefordert worden sei. Der Gutachter sieht darin laut Bürgermeister kein Problem.

Keine Trittplatten mehr

Ute Benner ging auf die Kritik Seiberts zur Grabumrandung ein. Die Trittplatten um die Gräber sollen künftig wegfallen, dadurch entfielen auch die Kosten. Grabplatten solle es nur noch in angefangenen Reihen sowie in reduzierter Form in Reihen an Mauern geben. Ansonsten sollen alle Gräber nur von Rasen umgeben sein.

Stefan Krämer (FW) zweifelte die Kostenkalkulation an. Uwe Kühn (FW) schloss sich mit der Bitte an, diese bis zur Parlamentssitzung zu überprüfen. Krämer forderte, die Grabumrandungen beizubehalten, weil die Bürger dies so wollten. Nach Meinung von Ute Benner sollte ein Friedhof ansprechender werden und mehr wie eine Parkanlage aussehen. „Wer entscheidet denn darüber? Und wer einen Platz an einer Mauer bekommt, hat Pech gehabt“, wunderte sich Nicole Buhl (FW). Ute Benner konkretisierte, dass es auch bei den Gräbern an der Mauer keine Umrandung im üblichen Sinne geben solle. Es sei nur eine Plattenreihe zwischen den Gräbern geplant, und ob diese Kosten zu 100 Prozent umgelegt würden, müsse man noch entscheiden.

Nachdem Oliver Steinbach den CDU-Änderungsantrag mit den bereits genannten Argumenten begründet hatte, verteidigte Willy Jost (SPD) die Vorlage damit, dass diese „im Großen und Ganzen“ das enthalte, was man gewollt habe. Seibert blieb bei seiner Kritik. Die Begründung für die Preiserhöhung fehle, das sei nicht in Ordnung.

Die zu Beginn genannten Preiserhöhungen beziehen sich auf Grabvarianten mit Umrandung. Ohne reduziert sich der Preis für ein Sargwahlgrab um zwölf Prozent auf 1429 Euro. Ein Sargreihengrab wird um zehn Prozent teurer (999 Euro), ein Urnenwahlgrab um 20 Prozent (959 Euro) und ein Urnenreihengrab um 17 Prozent (559 Euro). In den Kalkulationen haben sich die Kosten für das Nutzungsrecht massiv erhöht, im Extremfall des Urnenreihengrabes um das Fünffache.

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